Anleihen erleben infolge der hohen Leitzinsen ein Revival, setzen jedoch häufig hohe
Mindestzeichnungssummen voraus. Für Privatanleger bieten daher insbesondere Rentenfonds
einen Zugang zu einem diversifizierten Anleihekorb. Immer häufiger werden dabei Fonds mit
fester Laufzeit gewählt, die nur Anleihen mit einem ähnlichen Fälligkeitsdatum versammeln,
beispielsweise in einem, drei oder fünf Jahren. Als Zinsen werden den Investoren während der
Laufzeit die Kupons ausgezahlt, bevor jene am Ende ihr Kapital zurückerhalten. Nachdem 2023
laut Morningstar unterm Strich bereits rund 60 Milliarden Euro in solche Laufzeitfonds gesteckt
wurden, investierten die Anleger im ersten Quartal 2024 weitere 13 Milliarden Euro.
So risikolos, wie sie hin und wieder in der Vermarktung vor allem durch Banken dargestellt
werden, sind Laufzeitfonds indes nicht. Zwar korrelieren sie kaum mit dem Auf und Ab an den
Börsen und stellen eine konkrete Rendite in Aussicht. Doch in der Regel bündeln sie
Unternehmensanleihen und bergen deshalb ein entsprechendes Kreditrisiko.
Betriebsrenten-Reformvorschlag findet bei Versicherern Zustimmung
k21706 | Keine KommentareDie von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.