Der Direktversicherungs-Vertrieb tritt weitgehend auf der Stelle. Woran das liegen könnte, hat nun eine Umfrage unter mehr als 2.000 Bundesbürgern ermittelt. Sie ging auf die Erfahrungen mit dem hauptsächlichen Kommunikationskanal der Direktversicherer – Telefongespräche – ein. Diese Erfahrungen fallen in aller Regel nicht erfreulich aus.
Mit rund 50 Prozent Zustimmung an der Spitze der Ärgernisse: das ständige Wiederholen von Anliegen bei jedem neuen Gesprächspartner und, damit zusammenhängend, das Fehlen eines festen Ansprechpartners (40 Prozent). Rund jeder dritte Befragte monierte darüber hinaus, dass die Fachkompetenz der Hotliner zu gering sei. Auch lange Wartezeiten, Unfreundlichkeit und fehlende Entscheidungsbefugnisse wurden kritisiert.
Unter anderem an diesen Widrigkeiten mag es liegen, dass die Direktversicherer auch 2018 nur unter „ferner liefen“ rangierten. Lediglich im Kfz-Segment kamen sie auf einen Marktanteil von rund 20 Prozent; in den anderen Sparten betrug dieser deutlich unter 10 Prozent. Persönliche Beratung ist in Sachen Versicherung einfach das A und O.
Warum Telefonate mit dem Anlageberater bald aufgezeichnet werden müssen
k21706 | Keine KommentareDer Gesetzgeber hat kürzlich nach langem Hin und Her die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. Oktober in Kraft trat. Mit reichlich Verspätung wird damit die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Das Regelwerk betrifft gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnissen nach Paragraf 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung.
Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
Goldanleger mit Schneeballsystem abgezockt
k21706 | Keine KommentareVon mindestens 10.000 betroffenen Kleininvestoren gehen Eingeweihte beim neuesten Anlageskandal aus: Das Unternehmen PIM Gold aus dem hessischen Heusenstamm hatte angeblich circa 3,4 Tonnen Gold verkauft und für die Käufer verwahrt. Aktuell entspräche das einem Geldwert von rund 150 Millionen Euro. Bei einer ersten Bestandsaufnahme konnten aber nur etwa 500 Kilogramm Gold sichergestellt werden. Kundenansprüche wurden demnach gemäß Schneeballsystem bedient.
Die Staatsanwalt Darmstadt ermittelt, das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, einer der Strippenzieher wurde in Haft genommen. Zurzeit wird die Buchhaltung der letzten Jahre vom vorläufigen Insolvenzverwalter durchleuchtet. Anfang Dezember soll das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet werden. Viel Hoffnung für die geprellten Anleger besteht jedoch nicht, sofern nicht noch bedeutende Goldbestände auftauchen. Bis es zu ersten quotierten Zahlungen kommt, werden die Investoren laut Insolvenzverwalter jedenfalls „einige Jahre“ Geduld haben müssen. Wieder einmal zeigt sich: Trau, schau, wem.